Naturverträgliche Regenwasserbewirschaftung
Zunehmende Bautätigkeit und Versiegelungen führten dazu, dass immer öfter sog. "Jahrhunderthochwasser" und Überschwemmungen auf der Tagesordnung stehen. Immer öfter sind auch bei der Ausweisung von Neubaugebieten Kapazitätsprobleme der Kanalisationsnetze festzustellen. Daher wäre eine dezentrale Niederschlagswasser-Beseitigung durch Versickerung, Rückhaltung in Zisternen, Zwischenspeicherung auf Gründächern oder Direkteinleitung in Oberflächengewässer ein Gewinn für den Wasserhaushalt und durch die Reduzierung der Abflussspitzen ein Beitrag zum Hochwasserschutz. Zudem würden langfristig die Kosten für die Abwasserbehandlung und damit die Gebühren sinken. Somit ergeben sich sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile.
Eine zwischen Schmutz- und Regenwasser unterscheidende Abwassergebühren-Berechnung würde diesem Ziel Rechnung tragen, zusätzliche Anreize zur Entsiegelung oder anderen Maßnahmen schaffen und zu einer grösseren Gebührengerechtigkeit führen. In Baden Württemberg werden die Abwassergebühren jedoch seit jeher auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs erhoben, da davon ausgegangen wird, dass normalerweise ein direkter Zusammenhang zum in den Kanal eingeleiteten Abwasser besteht. Dieser Zusammenhang besteht jedoch zu dem von den versiegelten Flächen des Grundstücks eingeleiteten Regenwassermengen eben nicht! Daher werden auch bereits mehr als 40% der Bundesbürger nach einem getrennten Gebührenmaßstab veranlagt. Dies vor allem auch, weil rechtliche Bedenken hinsichtlich der Gebührengerechtigkeit bestehen. Es ist nämlich mittlerweile unstrittig, dass die Kosten für die Regenwasser-Behandlung nicht als geringfügig anzusehen sind und eine durchaus unterschiedliche Siedlungs- und Versiegelungsstruktur in den Gemeinden anzutreffen ist.
Eine entsprechende Überzeugungsarbeit leiste die Grünen im Hochdorfer Gemeinderat nun schon seit annähernd 4 Jahren. Ein Fachbüro wurde tätig und informierte den Gemeinderat über die zu treffenden Maßnahmen. In einem ersten Schritt sollte nun eine Grundlagenerhebung der versiegelten Flächen auf den bebauten Grundstücken durchgeführt werden.
Dabei werden jedoch nur diejenigen Flächen berücksichtigt, die das Regenwasser in die Kanalisation einleiten. Was auf das angrenzende Erdreich abläuft und dort versickert, bleibt unberücksichtigt. Wer Regenwasser auf seinem Grundstück sammelt, es als Brauchwasser z. B. bei der Toilettenspülung verbraucht und dann der Abwasseranlage zuleitet, hat für diese Schmutzwassereinleitung wie bisher Gebühren zu entrichten, eine Niederschlagswassergebühr fällt jedoch dann für die betreffende Sammelfläche nicht mehr an.
Dies bedeutet, dass die Einführung einer "gesplitteten Abwassergebühr" alle diejenigen Grundstückseigentümer bzw. Gebührenzahler begünstigt, die Regenwasser auffangen und verwerten bzw. ihre versiegelte Fläche durch Entsiegelungsmassnahmen oder Dachbegrünungen (reduzierte Anrechnung) verringern. Eine entsprechende Beratung durch Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung, die Einbindung vorhandener Fachleute am Ort und eine finanzielle Bezuschussung der Maßnahmen soll die Öffentlichkeit für diese langfristig Gebühren senkende Initiative gewonnen werden.
In verschiedenen Baugebieten wurde auf unsere Anregung hin bereits die Möglichkeit einer dezentralen Versickerung von Dachflächenwasser geprüft. Dies erscheint aufgrund der geologischen Beschaffenheit des Untergrunds jedoch als problematisch. Daher wird in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt bei entsprechender Lage die Möglichkeit einer zwischengepufferten Direkteinleitung in den Talbach untersucht.
Dr. Gerhard Bäßler, Gemeinderat Grüne Hochdorf

